Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst ärztliche Aufgaben, die der Arzt an den Pflegedienst delegiert.
Hierzu ist immer eine ärztliche Verordnung notwendig. Die Leistungen umfassen z.B. Tätigkeiten wie:
- Stellen und Richten der Medikamente in Wochendosette
- Wundversorgung/Verbandswechsel
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kl. 2
- Und alle weiteren von Ärzten verordneten Maßnahmen